Heilmittelkatalog: Neue Heilmittelrichtlinien ab 1.1.2021
Mit den neuen Heilmittelrichtlinien, die ab dem 1.1.2021 gültig sind, ändert sich im Wesentlich für die Patienten gar nichts, denn das Recht auf physiotherapeutische Behandlungen bei medizinischer Notwendigkeit bleibt bestehen – natürlich auch bei Zahnärzten und Kieferorthopäden.