CMD Standardtherapie wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen

Im Regelfall vereinbaren Sie bei Verdacht auf eine Craniomandibuläre Dysfunktion oder unklaren Beschwerden im Kieferbereich einen Termin beim Zahnarzt. Dieser Erstkontakt, bei dem der Arzt Ihnen Fragen stellt und die Ursache der Schmerzen identifiziert wird in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen.

Die eigentliche CMD-Therapie, die vor allem aus dem Tragen einer Aufbissschiene besteht, wird solange übernommen, wie ein nachweislicher Zusammenhang zwischen Abweichungen im Kiefergelenk und den auftretenden Schmerzen besteht. Eine CMD, die keine Schmerzen verursacht ist in der Regel nicht behandlungsbedürftig. Hier zahlt die Krankenkasse nicht für die Anfertigung einer Schiene.

Die Kosten für welche Schienen genau die Krankenkasse übernimmt, ist streng geregelt. Unter die Kassenleistungen fallen:

  • individuell adjustierte Aufbissbehelfe
  • Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief
  • spezielle Aufbissschienen, die alle Aufbissflächen bedecken

Achtung vor unnötigen Privatleistungen

Alle anderen Schienen müssen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse selbst zahlen. Fragen Sie am besten bei Ihrem Zahnarzt direkt nach, ob die von ihm vorgeschlagene Schiene gegen Ihre Craniomandibuläre Dysfunktion eine Kassenleistung ist. Falls nicht, fragen Sie nach, warum diese Schiene seiner meiner nach mehr Sinn macht und warum er keine der von der Krankenkasse bezahlten Modelle empfiehlt. Überlegen Sie sich Ihr Vorgehen anschließend genau, denn spezielle Schienen können bis zu mehrere hundert Euro kosten.

Zur Anfertigung einer individuellen Schiene wird in der Regel ein Kieferabdruck erstellt. Dieser wird im Rahmen einer CMD-Schiene ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Nicht bezahlt wird jedoch eine aufwändige Funktionsanalyse des Kiefers. Dabei stellt der Arzt einerseits Fragen und tastet Kiefer und Kaumuskeln ab. Zum Teil kommen auch Geräte zur Aufzeichnung der Unterkieferbewegungen zum Einsatz. Empfiehlt Ihr Zahnarzt eine Funktionsanalyse für Ihre Craniomandibuläre Dysfunktion, fragen Sie genau nach, warum er dieses Vorgehen für unumgänglich hält und ob es nicht doch Alternativen gibt.

Erweiterte Therapie im Rahmen einer CMD

Nicht selten geht eine Craniomandibuläre Dysfunktion mit weitreichenden Beschwerden einher. Leiden Sie unter orthopädischen Schmerzen und Einschränkungen, sollten Sie in jedem Fall auch einen Orthopäden aufsuchen, um diese abklären zu lassen. Die Kosten hierfür werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. In einigen Fällen benötigen CMD-Patienten eine Behandlung vom Physiotherapeuten oder Psychologen. Lassen Sie sich diese vom Haus- oder einem Facharzt verordnen, ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in der Regel kein Problem.